Rechtsanwalt Matthias Schmidt - weitere Rechtsgebiete

Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen auch in weiteren Rechtsgebieten fachkundig zur Seite. Konsultieren Sie mich gerne, wenn Sie anwaltlichen Beistand in folgenden Bereichen benötigen:

Strafrecht

Das Strafrecht befasst sich mit schweren Gesetzesverstößen - und hier ist oft genug Geschwindigkeit gefragt. Wird gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren eröffnet, beispielsweise wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, weil Sie in eine Schlägerei verwickelt wurden oder Sie sich einer anderen Straftat verdächtig gemacht haben, benötigen Sie schnell einen fähigen Rechtsbeistand. Sinnvoll ist es, schon vor der Aussage vor den Ermittlungsbehörden mit mir zu sprechen, um gemeinsam eine tragfähige Strategie zu erarbeiten. Selbstverständlich begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren - darauf können Sie sich verlassen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Unter einer Ordnungswidrigkeit ist ein im Vergleich zum Strafrecht weniger schwerwiegender Rechtsverstoß zu verstehen, meist wird eine Geldbuße verhängt. Die gängigen Fälle beziehen sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder auch die Gewerbeordnung (GO). Auch in diesen Fragen können Sie auf meine profunden Erfahrungen bauen.

Ich vertrete Sie auch bei Bußgeldern im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zivilrecht

Im Zivilrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen, gleichberechtigten Parteien geregelt, wie beispielsweise zwischen Käufer und Verkäufer oder Besitzer und Eigentümer. Oft genug habe ich es mit Schadenersatzforderungen zu tun, die ich entweder im Auftrag meiner Mandanten geltend mache oder eben abwehre. Wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Rechtsanwaltskanzlei - ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ich vertrete meine Mandanten und Ihre Interessen in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Ihnen wurde gekündigt, Sie haben eine

Abmahnung erhalten, Sie sind mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis unzufrieden oder Ihr Lohn bzw. Gehalt wird nicht ausgezahlt?

Treten Sie mit mir in Kontakt und wir überprüfen gemeinsam, welche rechtlichen Ansprüche Sie geltend machen können.