Anwalt für das Rechtsgebiet Familienrecht in Oschersleben

Ihr Ansprechpartner bei Rechtsfragen im Bereich des Familienrechts

Rechtsfragen im Bereich des Familienrechts sind häufig mit hochemotionalen Auseinandersetzungen verbunden. Eine sachliche und fachgerechte Unterstützung hilft Ihnen dabei, in familiären Rechtsstreitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren und wieder positiv in die Zukunft blicken zu können.

Als Anwalt für Familienrecht berate und unterstütze ich Sie bei Fragestellungen wie:

  • Sollten wir einen Ehevertrag abschließen?

  • Welche Kosten kommen bei der Scheidung auf mich zu?

  • Bekomme ich das Sorgerecht für die Kinder?

  • Steht mir und den Kindern Unterhalt zu?

  • Wer muss die Wohnung verlassen?

  • Wie teilen wir unser Vermögen auf?

  • Wie kann ich gegen häusliche Gewalt vorgehen?

Um die emotionalen und finanziellen Belastungen einer Trennung so gering wie möglich zu halten, sollten Sie sich im Vorfeld über die rechtlichen Schritte informieren. Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zum Thema Familienrecht zur Verfügung.
Ihr Anwalt für Familienrecht in Oschersleben – Matthias Schmidt.

Klärung von Besitzansprüchen nach Trennung oder Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung gilt es Ihre Besitzansprüche zu klären. Gemeinsame Güter wie Haus, Vermögen oder andere Besitztümer müssen entweder basierend auf individuellen Vorstellungen oder nach gesetzlichen Regelungen aufgeteilt werden. Um zu verhindern, dass Sie bei der Vermögensaufteilung benachteiligt werden, stehe ich Ihnen in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Oschersleben, als Anwalt für Familienrecht, gerne zur Seite.

Als Trennungsjahr bezeichnet man den Zeitraum zwischen der tatsächlichen Trennung der Ehepartner und der Einreichung des Scheidungsantrags. Dieser liegt i.d.R. bei ca. 1 Jahr.

 

Bei besonderen Härtefällen, kann es jedoch auch dazu kommen dass der Antrag bereits frühzeitiger gestellt werden kann.

Hier werden alle bedeutsamen Entscheidungen das Kind bzw. der Kinder betreffend von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen, Hierunter fallen z.B. die Schul- bzw. Ausbildungswahl, gravierende medizinische Eingriffe und religiöse Erziehung.

 

Die Basis aller Entscheidungen sollte vordergründig das Kindeswohl sein.

Im Umgangsrecht wird der Kontakt zwischen dem Kind/ den Kindern und dem Elternteil, bei dem das Kind/ die Kinder für gewöhnlich nicht lebt/ leben geregelt. Die Beziehung zwischen den Beteiligten soll von dem Elternteil, bei dem das Kind/ die Kinder leben unterstützt und gefördert werden. Die Regelungen sind im Detail individuell auf jedes Kind anzupassen.

 

Ist es den beiden Elternteilen nicht möglich zu einer gemeinsamen Lösung zu finden, so können sie sich durch örtliche Beratungsstellen bzw. als letzte Möglichkeit bei Gericht Hilfe suchen.

Der Trennungsunterhalt wird in der Trennungsphase bis zur offiziellen Scheidung gezahlt, wobei hier der einkommensstärkere Ehepartner für den einkommensschwächeren zahlt.